Leistung - Feuerwehrpläne nach DIN 14095 - IBS Sonneberg
Wir erstellen für Sie Feuerwehrpläne nach DIN 14095 entsprechend den objektspezifischen Anforderungen und konkreten örtlichen Voraussetzungen.
Feuerwehrpläne nach DIN 14095 umfassen standardmäßig einen Feuerwehrübersichtsplan, erforderliche Geschosspläne sowie eine strukturierte textliche Erläuterung bzw. zusätzliche Angaben in einer sog. „Einsatzdatei“.
Die Erstellung erfolgt nach den Standards der DIN 14095 unter Einbeziehung und Mitwirkung des Betreibers sowie in Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr/Brandschutzdienstelle. Egal ob sie die ersten Feuerwehrpläne nach DIN 14095 für Ihren Neubau benötigen, für Ihr bestehendes Gebäude aktuelle Feuerwehrpläne „nacherstellen“ wollen, vorhandene Feuerwehrpläne neu gestalten, anpassen oder aktualisieren müssen oder zuerst noch Fragen zu diesem Thema haben …
⇒ Nehmen Sie Kontakt zu uns auf - wir finden mit Ihnen zusammen die passende Lösung!
Stellen Sie sicher, dass Ihre Feuerwehrpläne immer auf dem aktuellen Stand sind. Nur aktuelle Feuerwehrpläne unterstützen gezielte und wirksame Maßnahmen der Feuerwehr im Einsatz. Besonders wichtig ist die korrekte Darstellung des aktuellen Gebäude- bzw. Geschossgrundrisses mit den nötigen Details und die Einbeziehung/Darstellung brandschutztechnisch relevanter Informationen und Angaben.
Nach baulichen, aber z. T. auch nach nutzungsspezifischen Veränderungen müssen Feuerwehrpläne umgehend überprüft und entsprechend angepasst und aktualisiert werden. Aber auch ohne konkrete (z. B. bauliche) Maßnahmen sind Feuerwehrpläne in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und bei Bedarf entsprechend zu aktualisieren. Dabei ist es wichtig, dass in der Folge an alle erforderlichen Personen und Stellen (Brandschutzdienststelle/Feuerwehr, ggf. Leistellen) die aktualisierten Pläne umgehend weitgeleitet werden.
Und beachten Sie dabei auch ….
Die Notwendigkeit von Feuerwehrplänen ergibt sich aus den Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften des Bauordnungsrechts der Bundesländer (z. B. Sonderbauverordnungen/-richtlinien z. B. für Industriebauten, Versammlungs- u. Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, , Schulen und Kindergärten u. a.). In anderen Fällen kann auch auf Grund besonderer, objekt- oder nutzungsspezifischer Gefahren oder Besonderheiten die Erstellung von Feuerwehrplänen (z. B. behördlich) gefordert werden.Dabei gilt, dass der Betreiber für die Erstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Feuerwehrpläne verantwortlich ist. Stellen Sie sicher, dass Ihre Pläne regelmäßig überprüft und bei Bedarf umgehend angepasst werden.